Merkzeichen aG

März 2018

EDSS von 7: Vorschlag schon bei 6,5 das Merkzeichen aG zu gewähren

Es wurde von einem Bundesland angefragt, ob auch unter einem EDSS Wert von unter 7,0 im Einzelfall aG vergeben werden kann. Bei einem vorliegenden EDSS Wert ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich, da der EDSS aus acht Funktionssystemen zusammengesetzt ist. Bei einem EDSS von 6,5 auf Dauer können im Einzelfall die Kriterien für aG erfüllt sein.

März 2017

MZ „aG“ bei Doppeloberschenkelamputation, prothetische Versorgbarkeit

In Umsetzung des BTHG (§ 146, Abs. 3 SGB IX) ist beim Funktionsverlust/ Verlust beider Beine ab Oberschenkelhöhe das Mz „aG“ in Abhängigkeit vom Erfolg der prothetischen Versorgung zuzuerkennen.

März 2016

BSG-Urteil zur Gehbehinderung bei psychischen Störungen (11.8.2015, B 9 SB 1/14 R)

Für die Beurteilung, ob eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt, muss deutlich gemacht werden, welche Gesundheitsstörungen es im Einzelnen sind, die eine Beeinträchtigung des Gehvermögens bedingen. Es muss nachgewiesen sein, dass die tatsächliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit so schwerwiegend ist, dass sie der einer mit 50 bewerteten Funktionsbeeinträchtigung der unteren Extremitäten und/oder der unteren Wirbelsäule oder auch innerer Organe entspricht.

März 2012

Merkzeichen „aG“ und Doppelunterschenkelamputation

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Fortschritte der Prothesenversorgung nach medizinischen Gesichtspunkten noch die gemäß Rechtshintergrund (Straßenverkehrsgesetz) verpflichtende Vergabe des Merkzeichens „aG“ rechtfertigen. Einvernehmlich wurde anerkannt, dass Menschen mit einer Doppelunterschenkelamputation nach fachlichen Bewertungskriterien in der Regel nicht die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens „aG“ erfüllen, denn es handelt sich nicht um Menschen mit Behinderungen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es bezüglich der gutachtlichen Umsetzung im Falle einer erforderlichen Vergleichsbetrachtung keine Probleme geben dürfte, da BSG-Urteile von 2002 und 2007 strenge Maßstäbe anlegen. Sie geben zur Begutachtung solcher als gleichwertig geltend gemachter Gehbehinderungen (außerhalb der Vergleichsgruppenaufstellung gemäß Straßenverkehrsgesetz und der VersMedV im Kapitel D3) vor, dass einem Vergleich ausschließlich die Vergleichsgruppe der Querschnittsgelähmten sowie Doppelober- und Doppelunterschenkelamputierten in ihrer Gesamtheit zugrunde zu legen ist.

März 2010

Adipositas permagna / Merkzeichen „G“ und „aG“

Die Adipositas permagna allein bedingt keinen GdB; die durch die Adipositas ausgelösten Funktionsstörungen sind allerdings bei der Beurteilung des GdB und der Feststellung von Merkzeichen zu berücksichtigen.



Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung